Das Auto an Freunde oder Familienangehörige verleihen, wie ist das mit der Versicherung?
Wer kennt das nicht, ganz plötzlich tritt eine Notsituation ein und man möchte im Freundeskreis bzw. einem Familienangehörigen mal schnell aushelfen: „Hier nehme mein Auto“. Was viele dann außer Acht lassen, ist die Tatsache das im Versicherungsvertrag der Fahrerkreis klar definiert ist. Hierbei kann man frei vereinbaren, ob das Fahrzeug von jedem gefahren werden darf oder nur vom Kunden selber. Nachvollziehbar ist dann auch, dass der Versicherer die Wahl des Fahrerkreises auch im Versicherungsbeitrag widerspiegelt. Die Prämie orientiert sich also daran, wer das Auto alles fährt, da hierdurch auch ein individuelles Risiko zu berücksichtigen ist (mehr Fahrer, mehr Risiko!).
Ein solcher selbstverständlicher Freundschaftsdienst kann aber schnell sehr teuer werden. Sollte der Fahrer einen verschuldeten Unfall verursachen, kommt die Versicherung dafür auf, allerdings wird das Schadenfreiheitskonto aber auch belastet und ihre Versicherungspolice wird teurer. Ist der Fahrer u. U. unberechtigt gefahren, weil es hierzu im Vertrag keine Vereinbarung gibt, kann je nach Versicherer sogar eine Vertragsstrafe anfallen.
Der Gesetzgeber schließt Haftpflichtansprüche durch Leihvorgänge aus!
Liegt ein Schadenfall vor und der Fahrer ist sich ungeachtet der Freundschaft nicht zu einer Schadenersatzpflicht bewusst, können Sie i. d. R. ihren Verlust auch nicht gerichtlich geltend machen. Alleine diese Tatsache verdeutlicht, wie wichtig dieses Thema ist, eine Klärung im Vorfeld ist unbedingt zu empfehlen.
Was ist besser, Vertrag mit beliebigen Fahrerkreis oder fest benannten Fahrern?
Ist Ihnen bekannt, dass das Fahrzeug auch von anderen Fahrern genutzt werden wird, müssen Sie diesem dem Versicherer mitteilen. Allerdings sollten Sie nicht auf „Verdacht“ einen beliebigen Fahrerkreis wählen und am Ende fahren Sie alleine. Eine zu viel gezahlte Versicherungsprämie bekommen Sie nicht zurück!
Es gibt aber auch Alternativen, da diverse Versicherer auch eine kurzfristige Ergänzung des Vertrages zulassen. Beispielhaft diverse Anbieter, welche per Anruf oder sogar via App eine Änderung bzw. Ergänzung des Fahrerkreises ermöglichen:
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