Hat Ihre Versicherung den Beitrag erhöht, steht Ihnen ein Sonderkündigungsrecht zu. Diese Frist beginnt in dem Moment in welchen Sie die Beitragserhöhung schriftlich mitgeteilt bekommen und gilt dann für 30 Tage.
Sonderkündigungsrecht, was ist das?
Durch dieses besondere Kündigungsrecht wird der Verbraucher zusätzlich geschützt. Es besteht die Möglichkeit, bei besonderen Gegebenheiten eine Kündigung vorzunehmen. Damit soll es ermöglicht werden eine günstigere Alternative zu wählen bzw. den Versicherungsschutz (u. U. auch Leistungen) neu zu bestimmen:
In diesen Fällen können Sie innerhalb von 30 Tagen kündigen:
- Beitragserhöhung ohne Mehrleistungen für den Kunden (gilt i. d. R. auch bei Änderungen der Typ- oder Regionalklassen – Ausnahme Umzug).
- Im Schadenfall steht sowohl dem Versicherer als auch dem Kunden das Recht zu, eine Kündigung auszusprechen.
- Fahrzeugwechsel: Sie können das neue Auto bei bisherigen oder einer neuen Gesellschaft versichern (Risikowegfall).
- Risikoänderung bzw. –Erhöhung: Werden z. B. zusätzliche Fahrer dem Versicherer gemeldet und es erhöht sich die Prämie um über 10 %, steht Ihnen auch ein Sonderkündigungsrecht zu (§ 25 VVG).
Nicht voreilig kündigen!
Bevor Sie eine Kündigung aussprechen, sollten Sie immer erst prüfen ob ein neuer Vertrag zu gleichen Leistungen und günstigerer Prämie darstellbar ist. Hierzu können Sie unseren Vergleichsrechner nutzen.
Informationen zur einer Kündigung als auch ein Muster hierzu, finden Sie in diesem Beitrag von uns.
Hallo, was passiert denn wenn kurz vor Abbuchung bekanntgeben wird welcher Betrag zu entrichten ist.
Kann ich diesem dann wiedersprechen und trotzdem kündigen?
Und den Betrag wieder einfordern?
Danke für Ihre Frage. Einer Abbuchung auf Ihrem Bankkonto können Sie theoretisch immer widersprechen, die Frage ist nur, ob es begründet ist. Soweit Sie zuvor Ihre Kfz-Versicherung aufgrund des Sonderkündigungsrechtes haben aufheben lassen, ist das sicherlich ein Grund dafür. Dabei kann es durchaus zu Überschneidungen kommen zwischen Kündigung und Beitragsabzug. Alternativ dazu können Sie auch warten bis der Versicherer den Beitrag erstattet.
Ich danke Ihnen vielmals für die schnelle Antwort, genau das wollte ich wissen.